Willkommen zur 16. Hamburger Konferenz für Europäische und SE-Betriebsräte, die am 29. und 30. Januar 2024 in Hamburg stattfindet.
Die Presence Group ist eine Full-Service-Kommunikationsagentur für Europäische Betriebsräte (EBR). Unser Ziel ist es, Europäische Betriebsräte für alle Beteiligten bedeutsam zu machen.
Deshalb arbeiten wir mit allen Organisationen zusammen, die sich dafür einsetzen, und deshalb möchten wir Sie zu der von der EBR-Akademie organisierten Jahreskonferenz einladen.
Weitere Informationen über das Programm, die Unterkunft und die Preise finden Sie im Flyer, den Sie hier herunterladen können.
Die Konferenz wird von der EBR-Akademie organisiert und unterstützt, und Sie können sich anmelden, indem Sie das Formular auf dieser Seite ausfüllen. Presence wird diese Informationen an die EBR-Akademie übermitteln, damit sie die Registrierung bestätigen kann.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns unter kontakt@presencegroup.eu erreichen.
Der Preis beinhaltet die Verpflegung während der Tagung, die Verdolmetschung (Deutsch - Englisch), das Rahmenprogramm sowie die Seminarunterlagen. Übernachtungen sind direkt im Hotel zu bezahlen. Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Die Teilnahmekosten sind vor der Veranstaltung zu überweisen. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme nach dem 27.11.2023 werden 50 % der Teilnahmekosten als Stornogebühr berechnet. Bei einem Rücktritt nach dem 19.01.2024 werden 100 % der Teilnahmekosten als Stornogebühr berechnet.
Weitere Informationen: www.hotel-hafen-hamburg.de.
Mitglieder von Europäischen Betriebsräten aus EU-Ländern sowie aus dem Vereinigte Königreich, Norwegen, Island und Liechtenstein können unter Berufung auf Artikel 10 Abs. 4 der EU-Richtlinie 2009/38/EG eine Kostenübernahme und Freistellung beim zentralen Management beantragen. Meist sieht die EBR-Vereinbarung bzw. die SE-Beteiligungsvereinbarung einen Schulungsanspruch ausdrücklich vor. Dieser gilt in der Regel auch für Delegierte aus der Schweiz und anderen Nicht-EU-Ländern. Mitglieder Europäischer Betriebsräte, die deutschem Recht unterliegen, können nach § 38 Abs. 1 des EBRG teilnehmen. Mitglieder von SE-Betriebsräten, die deutschem Recht unterliegen, können nach § 31 SEBG teilnehmen. Deutsche Betriebsratsmitglieder können nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes teilnehmen.